Schöffenwahl 2023 – öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
Die vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 03.05.2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Schöffen liegt nach § 36 III S. 1 GVG in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis 29. Mai 2023 im Rathaus, Forstweg 1, Bürgerbüro, zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Einspruch erhoben werden (§ 37 GVG), dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden seien, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz entweder nicht aufgenommen werden durften oder die nicht aufgenommen werden sollten.
Tag der Bereistellung 17.05.2023
Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald und der Gemeinde Seebach zur Anbindung des Gebietes Bosenstein auf Gemarkung Ottenhöfen an das Breitbandnetz der Gemeinde Seebach
Die Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach haben zur Anbindung des Bereiches Bosenstein auf Gemarkung Ottenhöfen an das Breitbandnetz der Gemeinde Seebach eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung wurde gemäß § 25 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 GKZ durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt.
Tag der Bereitstellung: 12.05.2023
Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 05.04.2023 in öffentlicher Sitzung die als Anlage zu dieser Bekanntmachung beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet „Ortsmitte Ottenhöfen" beschlossen.
Die Satzung über das besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Ortsmitte Ottenhöfen" tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Die Satzung über das besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Ortsmitte Ottenhöfen" kann einschließlich des Lageplans beim Bürgermeisteramt Ottenhöfen - Hauptamt, Zimmer Nr. 0 04, Forstweg 1, 77883 Ottenhöfen im Schwarzwald während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Tag der Bereitstellung: 19.04.2023
Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplans "Hübschberg-Wolfsmatt" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 05.04.2023 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplans „Hübschberg-Wolfsmatt" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Tag der Bereitstellung: 17.04.2023
Öffentliche Bekanntmachung 3. Änderung des Bebauungsplans Hübschberg-Wolfsmatt
Satzung - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Hübschberg-Wolfsmatt 3. Änderung und Erweiterung
Zeichnerischer Teil - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Hübschberg-Wolfsmatt 3. Änderung und Erweiterung
Schriftlicher Teil - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Hübschberg-Wolfsmatt 3. Änderung und Erweiterung
Begründung - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Hübschberg-Wolfsmatt 3. Änderung und Erweiterung
Artenschutz - Hübschberg-Wolfsmatt
Neufassung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. April 2023 die Neufassung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht aufgrund § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 4 GemO beschlossen. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 13.03.1991 außer Kraft.
Tag der Bereitstelllung 06.04.2023
Satzung.pdf
Plan.pdf
Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ottenhöfen und der Gemeinde Seebach zur Versorgung des Bereiches Bosenstein auf Gemarkung Ottenhöfen mit Trinkwasser.
Die Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach haben zur Versorgung des Bereiches Bosenstein auf Gemarkung Ottenhöfen mit Trinkwasser durch die Gemeinde Seebach eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung wurde gemäß § 28 Abs. 5 i.V.m. § 28 ABs. 2 Nr. 1 GKZ durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt.
Vereinbarung
Genehmigung Vereinbarung
Jahresergebnis 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Wirtschaftsjahr 2020 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 08. März 2023 in der von der Verwaltung vorgelegten Form gebilligt. Der Jahresgewinn in Höhe von 44.685,66 € wird zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet. Der verbleibende Verlustvortrag beläuft sich danach auf 28.145,99 €. Der Jahresabschluss 2020 liegt in der Zeit vom 13. März 2023 bis einschließlich 22. März 2023 im Zimmer Nr. 8 EG des Bürgermeisteramtes (Rechnungsamt) öffentlich aus.
Bekanntmachung Feststellung des Jahresergebnisses 2020
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. März 2023 die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung beschlossen. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung vom 04.05.2022 außer Kraft.
Bekanntmachung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften „Hübschberg-Wolfsmatt, 3. Änderung und Erweiterung“
Bekanntmachung Hübschberg-Wolfsmatt, 3. Änderung und Erweiterung.pdf
Ottenhöfen_BP_Hübschberg_Wolfsmatt_3_Änderung_0-Satzung_20230214.pdf
Ottenhoefen_BP_Huebschberg_Wolfsmatt_3_AEnderung_1-zeichnerischer-Teil_20230214.pdf
Ottenhoefen_BP_Huebschberg-Wolfsmatt_3_AEnderung_1.1-zeichnerischer-Teil_AEnderungen_markiert_20220214.pdf
Ottenhoefen_BP_Huebschberg-Wolfsmatt_3_AEnderung_2-Schriftlicher-Teil_20230214.pdf
Ottenhoefen_BP_Huebschberg-Wolfsmatt_3_AEnderung_3-Begruendung_20230214.pdf
Ottenhoefen_BP_Huebschberg_Wolfsmatt_3_AEnderung_4-Artenschutz_20221110-zusammengefuegt.pdf
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2023 und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2023
Das Landratsamt Ortenaukreis, Offenburg, hat mit Schreiben vom 06.02.2023, Az.: 60-902.410 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald am 25.01.2023 beschlossenen
- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und
- des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2023
gemäß § 81 Abs. 2 i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO sowie § 3 EigBG i.V.m. §§ 96 Abs. 1 und 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.
Gleichzeitig wurde der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 275.000 EUR § 96 Abs. 1 GemO i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2023 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2023 jeweils in der Zeit vom 10.02.2023 bis zum 22.02.2023 im Rathaus – Rechnungsamt, EG, Zimmer Nr. E 08 öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen. Die Einsichtnahme vor Ort besteht während den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten.
Bürgermeisteramt Ottenhöfen im Schwarzwald, den 09.02.2023
Öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.01.2023 die Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die Abwassersatzung vom 14. Dezember 2005 und die Satzung vom 18. Januar 2012 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung außer Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
3. Änderung des Bebauungsplans „Hübschberg - Wolfsmatt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 16.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hübschberg - Wolfsmatt“ in der bisherigen Fassung der 2. Änderung vom 20.02.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Umweltprüfung stattfindet.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung, Örtlichen Bauvorschriften und Einschätzung (Relevanzcheck) zu Vorkommen und zur Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten liegt in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 01.02.2023 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald, Forstweg 1, 77883 Ottenhöfen im Schwarzwald, Bürgerbüro während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Tag der Bereitstelllung 21.12.2022
Entscheidung des Landratsamtes Ortenaukreis über den Antrag der Firma Wilhelm Bohnert GmbH & Co. KG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erweiterung des Steinbruchs Edelfrauengrab auf Teilflächen der Grundstücke FlSt. Nr. 307/5, 505/1 der Gemarkung Ottenhöfen.
Öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2022 die Neufassung der Satzung über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage vom 26.01.2022 außer Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Sasbachwalden (Ost), Ortenaukreis Änderungsbeschluss Br. 6 vom 29.11.2022
Widmung von Straßen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.10.2022 die Widmung folgender Verkehrsflächen beschlossen:
Die Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald widmet als zuständige Straßenbaubehörde gemäß § 5 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) vom 11.05.1992 in der zurzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsflächen:
die Parkplätze samt Gehweg vor den Anwesen Albert-Köhler-Straße 6 und 8 dem öffentlichen Verkehr.
Öffentliche Bekanntmachung
Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses Ottenhöfen im Schwarzwald zum 01.01.2022
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 28.07.2022 die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 festgelegt.
Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe - Kurtaxesatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Juni 2022 die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe - Kurtaxesatzung beschlossen. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung Erhebung einer Kurtaxe - Kurtaxesatzung vom 10.11.2016 außer Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung
Jahresergebnis 2019 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 01. Juni 2022 in der von der Verwaltung vorgelegten Form gebilligt. Der Jahresverlust in Höhe von 40.561,21 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der verbleibende Verlustvortrag beläuft sich danach auf 72.831,65 €. Der Jahresabschluss 2019 liegt in der Zeit vom 7. Juni 2022 bis einschließlich 17. Juni 2022 im Zimmer Nr. 8 EG des Bürgermeisteramtes (Rechnungsamt) öffentlich aus.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2022 und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2022
Das Landratsamt Ortenaukreis, Offenburg, hat mit Schreiben vom 17.05.2022, Az.: 60-902.410 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald am 16.02.2022 beschlossenen
- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und
- des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2022
gemäß §§ 81 i. V. m. § 121 Abs. 2 sowie § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.
Gleichzeitig wurde der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 100.000 EUR nach § 96 Abs. 3 GemO i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2022 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2022 jeweils in der Zeit vom 20.05.2022 bis zum 01.06.2022 im Rathaus – Rechnungsamt, EG, Zimmer Nr. E 08 öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen. Die Einsichtnahme vor Ort besteht während den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten.
Bürgermeisteramt Ottenhöfen im Schwarzwald, den 19.05.2022
3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Günsberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 04.05.2022 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Günsberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Günsberg“ umfasst den gesamten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Günsberg“.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Günsberg“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 4. Mai 2022 die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung beschlossen. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung vom 13.12.2017 außer Kraft.
Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplans „Unterwasser- Wolfersbach"
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 06.04.22 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplans „Unterwasser- Wolfersbach“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Inkrafttreten des Bebauungsplans „Am Günsberg II“
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 04.12.2013 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Am Günsberg II“ nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
2. Änderung des einfachen Bebauungsplan Unterwasser-Wolfersbach im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13a BauGB
Zweitwohnungssteuer
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2021 die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen.
Sie tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 09.11.2016 außer Kraft.
Öffentliche Wasserversorgungsanlage
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.01.2022 die Neufassung der Satzung über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage beschlossen.
Sie tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage vom 11.12.2019 außer Kraft.
Polizeiverordnung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.11.2021 die Neufassung der Polizeiverordnung beschlossen.
Sie tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Polizeiverordnung vom 05.11.2001 außer Kraft.
Kurtaxe
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2020 die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe beschlossen.
Sie tritt zum 01.06.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Erhebung einer Kurtaxe vom 01.01.2017 außer Kraft.
Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald
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77883 Ottenhöfen im Schwarzwald
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