Gemeinde Ottenhöffen

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Landessanierungsprogramm – Vorbereitende Untersuchungen

Information zum Grundbucheintrag

Satzung Sanierungsgebiet Ortsmitte II

Förderrichtlinien

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald weist in den kommenden Monaten mit „Ortsmitte II“ ein Sanierungsgebiet aus. In diesem Sanierungsgebiet sollen in den kommenden zehn Jahren städtebauliche Mängel und Missstände beseitigt und die Lebens- und Wohnqualität gesteigert werden.

Im Juni 2022 erhielt die Gemeinde den Bescheid, dass sie in das Landessanierungs-programm aufgenommen wurde und ihr somit Fördermittel für die Sanierung der Ortsmitte zur Verfügung stehen. Grundlage für diesen Antrag war die Erarbeitung eines Gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes (GEK) und eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK). Im Rahmen dieses Prozesses hatten Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeit, sich im Rahmen der Bürgerbeteiligungsveranstaltung in der Schwarzwaldhalle aktiv mit der Entwicklung der Gemeinde auseinanderzusetzen.

Neben der Neugestaltung des öffentlichen Raums und der Ergänzung der kommunalen Infrastruktur sollen auch die privaten Hauseigentümer in die Aufwertung Ihrer Gemeinde einbezogen werden. Sie profitieren nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes beispielsweise von erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für die Investitions-kosten der Modernisierung und Instandsetzung Ihres Gebäudes. Außerdem wird zukünftig über gemeindeeigene Förderrichtlinien festgelegt, ob und in welcher Höhe Ihnen dabei auch Städtebaufördermittel gewährt werden können.

Damit die Sanierungsmaßnahme ein Erfolg wird, gilt es nun die Vorbereitungen und Planungen der Sanierungsmaßnahme zügig voranzutreiben. Daher werden nun die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) durchgeführt, die rechtliche Voraussetzungen für
eine förmliche Festlegung (Sanierungssatzung) des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“ sind. Im Rahmen dieser VU finden sowohl Befragungen der Eigentümer oder Ansässigen im zukünftigen Sanierungsgebiet per Fragebogen statt als auch eine Ortsbegehung durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) aus Karlsruhe. Dabei werden Fotos gemacht, die jedoch streng vertraulich behandelt werden. Die KE unterstützt die Gemeinde bei der Umsetzung des Sanierungsgebiets und der Erneuerungsmaßnahmen.

Die Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Unter-suchungen wurde am 17. Juli 2020 mitsamt dem Abgrenzungsplan des Untersuchungs-gebietes „Ortsmitte II“ im Achertäler Heimatboten veröffentlicht.
Untenstehend finden Sie diesen Abgrenzungsplan erneut. Nach Fertigstellung des Berichts über die Vorbereitenden Untersuchungen wird die Sanierungssatzung durch den Gemeinde-rat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald beschlossen und das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Dies wird voraussichtlich Anfang des zweiten Quartals 2023 geschehen und im Achertäler Heimatboten und auf dieser Website veröffentlicht.

Wir werden Sie an dieser Stelle kontinuierlich über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informieren. Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen bei der Kommunalentwicklung Frau Katharina Schreiner (Mail: katharina.schreiner(@)lbbw-im.de, Tel.: 0721 3545 4231) gerne zur Verfügung.

Abgrenzungsplan

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Decker
Bürgermeister

 

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