Die Corona-Verordnung in der ab 2. Mai 2022 gültigen Fassung:
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 Verordnung
Informieren Sie sich aktuell auch über die Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis und den Verordnungen des Landes Baden-Württemberg