Gemeinde Ottenhöffen

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Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungen des Abwasserzweckverbandes Achertal und Gemeindeverwaltungsverband Kappelrodeck:

Bekanntmachung_AZV_20-03-2024.pdf
Bekanntmachung_GVV_20-03-2024.pdf


Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2024
und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024

Das Landratsamt Ortenaukreis, Offenburg, hat mit Schreiben vom 05.02.2024, Az.: 60-902.410 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald am 24.01.2024 beschlossenen


gemäß § 81 Abs. 2 i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO sowie § 3 EigBG i.V.m. §§ 96 Abs. 1 und 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.

Gleichzeitig wurde genehmigt:
 

  1. gemäß § 86 Abs. 4 GemO der genehmigungspflichtige Anteil der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.000.000 EUR,
  2. gemäß § 96 GemO i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung" vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 215.000 EUR.


Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2024 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2024 jeweils in der Zeit vom 21.02.2024 bis zum 08.03.2024 im Rathaus – Rechnungsamt, EG, Zimmer Nr. E 08 öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen. Die Einsichtnahme vor Ort besteht während den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten.

 
gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 20.02.2024



Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024 findet zusammen mit den Europa- und Kreistagswahlen die regelmäßige Wahl des Gemeinderates statt. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für die Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am Donnerstag, 28. März 2024 bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Ottenhöfen im Schwarzwald, Forstweg 1, 77883 Ottenhöfen im Schwarzwald – schriftlich einzureichen. Hier finden sie de Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024.

gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 02.02.2024


Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 wird bekannt gemacht.

gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 25.01.2024


Öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung -Abwassersatzung AbwS-
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Januar 2024 die Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung -Abwassersatzung AbwS- vom 25.01.2003 außer Kraft.

Hier finden Sie die signierte Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung -Abwassersatzung AbwS-.

gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 18.01.2024


Öffentliche Bekanntmachung des Gutachterausschusses Ottenhöfen im Schwarzwald

Die Örtliche Fachinformation zur Ableitung und Verwendung der Bodenrichtwerte wird bekannt gemacht.

gz. Alois Huber
Tag der Bereitstellung: 22.12.2023


Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung und Erfüllung der Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses Achern.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat gemäß § 25 Abs. 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Achern, der Stadt Rheinau und den Gemeinden Kappelrodeck, Lauf, Ottenhöfen im Schwarzwald, Sasbach, Sasbachwalden und See­ bach zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschuss­ verordnung auf die Große Kreisstadt Achern zur Bildung des Gemeinsamen Gutachter­ausschusses Achern genehmigt.
 
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird gemäß § 25 Abs. 6 GKZ gemeinsam mit der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht.

gez. Bürgermeister Hans-Jürgen Decker
Tag der Bereitstellung: 30.11.2023


Öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.11.2023
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. November 2023 die Neufassung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 18.12.2003 außer Kraft.

Hier finden Sie die signierte Satzung zur Erhebung der Hundesteuer.

Tag der Bereitstellung: 30.11.2023


Sitzung des Abwasserzweckverbandes Achertal.

Am Dienstag, dem 12.12.2023 um 17:00 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Achertal im großen Sitzungssaal des Rathauses Kappelrodeck statt. Interessierte Bürger/Innen sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:

1. Belüftungsregelung Belebung - Auftragsvergabe
2. Bekanntgaben und Verschiedenes

Einladung


Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kappelrodeck mit den Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach (GVV)
Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes des GVV. Bekanntmachung der Einleitung der Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinsame Ausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Kappelrodeck (GVV) mit den Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Die Vollständige Bekanntmachung und Planskizzen können unter folgendem Link eingesehen werden.

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung: Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats

Aufgrund des § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO – hat der Gemeinderat am 15.11.2023 die Geschäftsordnung vom 15.11.2023 gegeben. Diese tritt am 20.11.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung vom 07.10.2009 außer Kraft. Der vollständige Wortlaut der Geschäftsordnung vom 15.11.2023 kann unter folgendem Link eingesehen werden.

Geschäftsordnung Gemeinderat

Zum Ratsinformationssystem (RIS)


Tag der Bereitstellung: 17.11.2023


Neuaufstellung des Bebauungsplans  „ZG-Areal“  im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 15.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „ZG-Areal“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

Beschluss
Lageplan

Tag der Bereitstellung: 16.11.2023

 

Neuaufstellung der Außenbereichssatzung für das Gebiet „Atzelbach“

 
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 24.05.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für das Gebiet „Atzelbach“ aufzustellen. 
Der künftige räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt. Maßgebend ist der Entwurf der Außenbereichssatzung in der Fassung vom 24.05.2023 (Lageplan vom 16.05.2023).

Tag der Bereitstellung: 30.10.2023



Bekanntmachung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald über den Verlust eines amtlichen Dienstsiegels

Bekanntmachung Dienstsiegelverlust


Satzung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes "Ortsmitte II"

Aufgund von § 142 Abs. 1, 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) und von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Gemeindrat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald am 21.06.2023 folgende Satzung über die förmiliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte II" beschlossen:

Tag der Bereitstellung: 27.06.2023

Satzung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortsmitte II vom 21.06.2023

Förderrichtlinien

 

 

Schöffenwahl 2023 – öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
Die vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 03.05.2023 beschlossene Vorschlagsliste für die Schöffen liegt nach § 36 III S. 1 GVG in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis 29. Mai 2023 im Rathaus, Forstweg 1, Bürgerbüro, zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll beim Bürgermeisteramt Einspruch erhoben werden (§ 37 GVG), dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden seien, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz entweder nicht aufgenommen werden durften oder die nicht aufgenommen werden sollten.

 

Tag der Bereistellung 17.05.2023

 

 

Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald und der Gemeinde Seebach zur Anbindung des Gebietes Bosenstein auf Gemarkung Ottenhöfen an das Breitbandnetz der Gemeinde Seebach
 
Die Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach haben zur Anbindung des Bereiches Bosenstein auf Gemarkung Ottenhöfen an das Breitbandnetz der Gemeinde Seebach eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung wurde gemäß § 25 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 1 GKZ durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt.
 
Tag der Bereitstellung: 12.05.2023

 

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 05.04.2023 in öffentlicher Sitzung die als Anlage zu dieser Bekanntmachung beigefügte Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet „Ortsmitte Ottenhöfen" beschlossen.

Die Satzung über das besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Ortsmitte Ottenhöfen" tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Die Satzung über das besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Ortsmitte Ottenhöfen" kann einschließlich des Lageplans beim Bürgermeisteramt Ottenhöfen - Hauptamt, Zimmer Nr. 0 04, Forstweg 1, 77883 Ottenhöfen im Schwarzwald während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Tag der Bereitstellung: 19.04.2023

Öffentliche Bekanntmachung.pdf
Satzung.pdf

Plan.pdf



Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplans "Hübschberg-Wolfsmatt" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 05.04.2023 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplans „Hübschberg-Wolfsmatt" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.

Tag der Bereitstellung: 17.04.2023

Öffentliche Bekanntmachung 3. Änderung des Bebauungsplans Hübschberg-Wolfsmatt
Satzung - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Hübschberg-Wolfsmatt 3. Änderung und Erweiterung
Zeichnerischer Teil - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Hübschberg-Wolfsmatt 3. Änderung und Erweiterung
Schriftlicher Teil - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Hübschberg-Wolfsmatt 3. Änderung und Erweiterung
Begründung - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Hübschberg-Wolfsmatt 3. Änderung und Erweiterung
Artenschutz - Hübschberg-Wolfsmatt


Neufassung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. April 2023 die Neufassung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht aufgrund § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 4 GemO beschlossen. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht vom 13.03.1991 außer Kraft.

Tag der Bereitstelllung 06.04.2023
 
Satzung.pdf
Plan.pdf

 

 

Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ottenhöfen und der Gemeinde Seebach zur Versorgung des Bereiches Bosenstein auf Gemarkung Ottenhöfen mit Trinkwasser.

Die Gemeinden Ottenhöfen im Schwarzwald und Seebach haben zur Versorgung des Bereiches Bosenstein auf Gemarkung Ottenhöfen mit Trinkwasser durch die Gemeinde Seebach eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung wurde gemäß § 28 Abs. 5 i.V.m. § 28 ABs. 2 Nr. 1 GKZ durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt.

Vereinbarung
Genehmigung Vereinbarung



Jahresergebnis 2020 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Wirtschaftsjahr 2020 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 08. März 2023 in der von der Verwaltung vorgelegten Form gebilligt. Der Jahresgewinn in Höhe von 44.685,66 € wird zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet. Der verbleibende Verlustvortrag beläuft sich danach auf 28.145,99 €. Der Jahresabschluss 2020 liegt in der Zeit vom 13. März 2023 bis einschließlich 22. März 2023 im Zimmer Nr. 8 EG des Bürgermeisteramtes (Rechnungsamt) öffentlich aus.

Bekanntmachung Feststellung des Jahresergebnisses 2020

 

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. März 2023 die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung beschlossen. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung vom 04.05.2022 außer Kraft.

Schwimmbadgebührensatzung 08.03.2023


Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2023 und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2023
 
Das Landratsamt Ortenaukreis, Offenburg, hat mit Schreiben vom 06.02.2023, Az.: 60-902.410 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald am 25.01.2023 beschlossenen

-          Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und
-          des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2023

gemäß § 81 Abs. 2 i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO sowie § 3 EigBG i.V.m. §§ 96 Abs. 1 und 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.

Gleichzeitig wurde der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 275.000 EUR § 96 Abs. 1 GemO i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2023 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2023 jeweils in der Zeit vom 10.02.2023 bis zum 22.02.2023 im Rathaus – Rechnungsamt, EG, Zimmer Nr. E 08 öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen. Die Einsichtnahme vor Ort besteht während den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten.
 
Bürgermeisteramt Ottenhöfen im Schwarzwald, den 09.02.2023

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
 
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.01.2023 die Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die Abwassersatzung vom 14. Dezember 2005 und die Satzung vom 18. Januar 2012 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung außer Kraft.
 
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung:
 
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

 

 

 

3. Änderung des Bebauungsplans „Hübschberg - Wolfsmatt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 16.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hübschberg - Wolfsmatt“ in der bisherigen Fassung der 2. Änderung vom 20.02.2019 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Umweltprüfung stattfindet.


Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung, Örtlichen Bauvorschriften und Einschätzung (Relevanzcheck) zu Vorkommen und zur Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten liegt in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 01.02.2023 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald, Forstweg 1, 77883 Ottenhöfen im Schwarzwald, Bürgerbüro während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Tag der Bereitstelllung 21.12.2022

 

 

Hinweis auf öffentliche Bekanntmachung

 
Entscheidung des Landratsamtes Ortenaukreis über den Antrag der Firma Wilhelm Bohnert GmbH & Co. KG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erweiterung des Steinbruchs Edelfrauengrab auf Teilflächen der Grundstücke FlSt. Nr. 307/5, 505/1 der Gemarkung Ottenhöfen.

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage
 
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2022 die Neufassung der Satzung über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage vom 26.01.2022 außer Kraft.
 
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung:
 
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

 

Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Sasbachwalden (Ost), Ortenaukreis Änderungsbeschluss Br. 6 vom 29.11.2022

 

 

Widmung von Straßen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.10.2022 die Widmung folgender Verkehrsflächen beschlossen:

Die Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald widmet als zuständige Straßenbaubehörde gemäß § 5 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) vom 11.05.1992 in der zurzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsflächen:

die Parkplätze samt Gehweg vor den Anwesen Albert-Köhler-Straße 6 und 8 dem öffentlichen Verkehr.



Öffentliche Bekanntmachung

Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses Ottenhöfen im Schwarzwald zum 01.01.2022
 
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 28.07.2022 die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 festgelegt.



Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe - Kurtaxesatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Juni 2022 die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe - Kurtaxesatzung beschlossen. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung Erhebung einer Kurtaxe - Kurtaxesatzung vom 10.11.2016 außer Kraft.

 

Öffentliche Bekanntmachung
Jahresergebnis 2019 des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald.

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 01. Juni 2022 in der von der Verwaltung vorgelegten Form gebilligt. Der Jahresverlust in Höhe von 40.561,21 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der verbleibende Verlustvortrag beläuft sich danach auf 72.831,65 €. Der Jahresabschluss 2019 liegt in der Zeit vom 7. Juni 2022 bis einschließlich 17. Juni 2022 im Zimmer Nr. 8 EG des Bürgermeisteramtes (Rechnungsamt) öffentlich aus.


 
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2022 und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2022
 
Das Landratsamt Ortenaukreis, Offenburg, hat mit Schreiben vom 17.05.2022, Az.: 60-902.410 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald am 16.02.2022 beschlossenen

-          Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und
-          des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2022

gemäß §§ 81 i. V. m. § 121 Abs. 2 sowie § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.

Gleichzeitig wurde der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 100.000 EUR nach § 96 Abs. 3 GemO i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald für das Haushaltsjahr 2022 und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2022 jeweils in der Zeit vom 20.05.2022 bis zum 01.06.2022 im Rathaus – Rechnungsamt, EG, Zimmer Nr. E 08 öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen. Die Einsichtnahme vor Ort besteht während den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten.
 
Bürgermeisteramt Ottenhöfen im Schwarzwald, den 19.05.2022



3.  Änderung des Bebauungsplanes „Am Günsberg“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 04.05.2022 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Günsberg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Günsberg“ umfasst den gesamten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Günsberg“.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Günsberg“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).



Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung

 
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 4. Mai 2022 die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung beschlossen. Sie tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Naturerlebnisbad – Schwimmbadgebührensatzung vom 13.12.2017 außer Kraft.


Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplans „Unterwasser- Wolfersbach"


Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 06.04.22 in öffentlicher Sitzung die 3. Änderung des Bebauungsplans „Unterwasser- Wolfersbach“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.



Inkrafttreten des Bebauungsplans
„Am Günsberg II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald hat am 04.12.2013 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Am Günsberg II“ nach § 10 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.



2. Änderung des einfachen Bebauungsplan Unterwasser-Wolfersbach im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13a BauGB



Zweitwohnungssteuer


Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2021 die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen.
Sie tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 09.11.2016 außer Kraft.



Öffentliche Wasserversorgungsanlage


Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.01.2022 die Neufassung der Satzung über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage beschlossen.
Sie tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Öffentliche Wasserversorgungsanlage vom 11.12.2019 außer Kraft.



Polizeiverordnung


Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.11.2021 die Neufassung der Polizeiverordnung beschlossen.
Sie tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Polizeiverordnung vom 05.11.2001 außer Kraft.



Kurtaxe


Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2020 die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe beschlossen.
Sie tritt zum 01.06.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Ottenhöfen über die Erhebung einer Kurtaxe vom 01.01.2017 außer Kraft.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald
Forstweg 1
77883 Ottenhöfen im Schwarzwald
Tel: 07842 804-0
Fax: 07842 804-14
E-Mail schreiben

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