Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses für die Schülerbeförderung mit privaten PKW
Für Wohnbereiche, in denen keine oder keine zumutbaren Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schülerbussen vorhanden sind, kann für die Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges ein Fahrtkostenzuschuss des Ortenaukreises gewährt werden. Bitte beachten Sie hierzu die Bestimmungen der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landratsamtes.
Der Antrag für die 1. Klassen kann bis 3. Oktober 2025 gestellt werden. Für die Klassen 2 - 4 ist der Fristablauf bereits am 26. September 2025.
Der Antrag zur privaten Schülerbeförderung kann im Rathaus bei Frau Sabrina Kimmig, Tel: 07842 804-12, E-Mail: gemeinde@ottenhoefen.de innerhalb von 2 Wochen nach Schulbeginn gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung der Stundenplan des Schülers benötigt wird. Weitere Informationen über die Voraussetzungen finden sie unter https://www.ortenaukreis.de/
Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald
Forstweg 1
77883 Ottenhöfen im Schwarzwald
Tel: 07842 804-0
Fax: 07842 804-14
E-Mail schreiben
Montag - Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Montag:
14:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag:
14:30 - 18:00 Uhr