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Informationen zur Corona-Verordnung

Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes enden mit Ablauf des 7. April 2023

Bereits zum 1. März 2023 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufgehoben. Nun entfallen ab dem 8. April auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.  Zuletzt mussten grundsätzlich alle Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen FFP2-Masken tragen. Das Gleiche galt für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel  Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken.

Pressemitteilung


Die Corona-Verordnung in der ab 31. Januar 2023 gültigen Fassung:

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 Verordnung


Informieren Sie sich aktuell auch über die Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis
und Verordnungen des Landes Baden-Württemberg